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Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerwG, Entscheidung vom 30.08.2007 - 4 A 1010/07 |
|---|---|
| Gericht : | BVerwG |
| Aktenzeichen : | 4 A 1010/07 |
| Entscheidungsdatum : | 30. August 2007 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 30. August 2007 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Paetow und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Rojahn und Dr. Jannasch beschlossen:
Das Verfahren der Klägerin wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 A 1013.07 fortgeführt.
Gründe
Das Verfahren der Frau Rosemarie Hildebrandt ist wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen unterbrochen, bis es nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften aufgenommen oder das Insolvenzverfahren beendet wird (§ 173 Satz 1 VwGO, § 240 Satz 1 ZPO). Aus diesem Grund ist die Abtrennung des Verfahrens gemäß § 93 Satz 1 VwGO und die Fortführung unter einem gesonderten Aktenzeichen geboten.