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Über die Entscheidung
| Zitat : | BPatG, Entscheidung vom 07.03.2001 - 32 W (pat) 55/00 |
|---|---|
| Gericht : | BPatG |
| Aktenzeichen : | 32 W (pat) 55/00 |
| Entscheidungsdatum : | 7. März 2001 |
Vollständiger Text
Tenor
BUNDESPATENTGERICHT
32 W (pat) 55/00 Verkündet am 7. März 2001 (Aktenzeichen) …
BESCHLUSS
In der Beschwerdesache
…
betreffend die Markenanmeldung 398 46 464.2
hat der 32. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 7. März 2001 durch die Vorsitzende Richterin Winkler, Richterin Klante und Richter Sekretaruk
BPatG 154 6.70 beschlossen:
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Gründe
I.
Angemeldet zur Eintragung in das Markenregister ist
Gütersloh Aktuell
für
Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren, Zeitungsbeilagen, Veröffentlichung und Herausgabe von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften.
Das Deutsche Patent- und Markenamt, Markenstelle für Klasse 41, hat die Anmeldung in zwei Beschlüssen, von denen einer im Erinnerungsverfahren ergangen ist, wegen fehlender Unterscheidungskraft und eines bestehenden Freihaltebedürfnisses zurückgewiesen.
Hiergegen hat die Anmelderin Beschwerde eingelegt und zur Begründung vorgetragen, die Marke "Gütersloh Aktuell" sei für die genannten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend. Da die Wortmarke "Berliner Allgemeine" eingetragen worden sei, müsse auch "Gütersloh Aktuell" eingetragen werden, da der Verkehr die Wortkombination mit "Gütersloh zeitnah", "Gütersloh zeitgemäß" bzw "Gütersloh en vogue" übersetze. Auch bestehe an "Gütersloh Aktuell" kein Freihaltebedürfnis, ähnlich gebildete Marken wie "Gütersloh Aktuell" gebe es nicht. Die Anmelderin beantragt,
die angefochtenen Beschlüsse aufzuheben.
Sie ist - ordnungsgemäß geladen - zur mündlichen Verhandlung nicht erschienen.
II.
Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet, denn bei der angemeldeten Wortmarke "Gütersloh Aktuell" handelt es sich um eine beschreibende Angabe im Sinne von § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG.
Danach sind solche Zeichen von der Eintragung ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Beschaffenheit, Bestimmung oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können (vgl auch BGH GRUR 2000, 331 "Bücher für eine bessere Welt" mwNachw).
"Gütersloh Aktuell" besteht aus den Wortelementen "Gütersloh", dem Namen einer Stadt und mithin einer geografischen Herkunftangabe, und "Aktuell". "Aktuell" bedeutet, wie die Anmelderin selbst zutreffend ausgeführt hat, "1. gegenwärtig vorhanden, bedeutsam für die unmittelbare Gegenwart, gegenwartsbezogen, - nah, zeitnah, zeitgemäß, 2. ganz neu, modisch, up to date, en vogue" (Duden, Das große Wörterbuch der deutschen Sprache, 2. Auflage, 1993 Bd 1 S 135 ). In seiner Gesamtheit bezeichnet "Gütersloh Aktuell" die Beschaffenheit und den Inhalt der beanspruchten Waren und Dienstleistungen, nämlich über aktuelle Themen aus Gütersloh zu berichten. Das Wesen der beanspruchten Waren besteht gerade in der Übermittlung von Nachrichten und Neuigkeiten. Als Titel für Publikationen ist "Gütersloh Aktuell" sprachüblich und typisch gebildet. Das Wort "aktuell" findet sich häufig neben Sach- oder Ortsangaben, zB "Landshut aktuell", "Amiga- Aktuell", "Aquarium aktuell", "Reise aktuell", "Gesund aktuell", "Donau Blitz aktuell", "15-Uhr-aktuell" (Tageszeitung im Internet), ua Gleiches gilt für die Dienstleistungen "Veröffentlichung und Herausgabe von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften". Den Konkurrenten der Anmelderin muß es unbenommen bleiben, aus oder über Gütersloh aktuell zu berichten, ohne durch Rechte Dritter daran gehindert zu sein.
Winkler Richter Sekretaruk ist we- Klante gen Urlaubs an der Unterschrift verhindert.
Winkler
Hu