BVerfG
7. Juli 2025
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BVerfG
30. Juli 2025
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerfG, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 07.07.2025 - 2 BvR 931/25 |
|---|---|
| Gericht : | BVerfG |
| Aktenzeichen : | 2 BvR 931/25 |
| Entscheidungsdatum : | 7. Juli 2025 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).
Gründe
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.