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Über die Entscheidung
| Zitat : | BPatG, Entscheidung vom 21.10.2002 - 30 W (pat) 172/01 |
|---|---|
| Gericht : | BPatG |
| Aktenzeichen : | 30 W (pat) 172/01 |
| Entscheidungsdatum : | 21. Oktober 2002 |
Vollständiger Text
Tenor
BUNDESPATENTGERICHT
30 W (pat) 172/01 (Aktenzeichen)
BESCHLUSS In der Beschwerdesache
…
betreffend die IR-Marke 677 387
hat der 30. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatengerichts in der Sitzung vom 21. Oktober 2002 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Buchetmann, der Richterin Winter und des Richters Schramm
beschlossen:
Es wird in das schriftliche Verfahren übergegangen. Gründe
BPatG 152
6.70 I.
Nachdem die Anmelderin im Anschluß an die mündliche Verhandlung vom 22. Juli 2002 mit Antrag im Schriftsatz vom 10. Oktober 2002 dem Übergang in das schriftliche Verfahren zugestimmt hat, ist dies zu beschließen. Eine weitere Verfügung des Gerichts wird erfolgen, wenn der EuGH über die vom BGH in der Sache "Gabelstapler" (GRUR 2001, 334) vorgelegten Fragen entschieden hat.
Dr. Buchetmann Winter Schramm
Hu