BGH, Beschluss vom 12.12.2025 - I ZB 69/25
BGH 12. Dezember 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Das Landgericht Görlitz gibt eine zwangsvollstreckungsrechtliche Sache an das Amtsgericht Weißwasser zurück. Die Schuldnerin beantragt Entscheidung zur Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung und widerspricht der Weiterleitung ihrer Eingabe an den Bundesgerichtshof.

Entscheidungsgründe
Der Bundesgerichtshof ist nicht zuständig, da die Eingabe der Schuldnerin keine zulässige Rechtsbeschwerde darstellt. Die Auslegung des Landgerichts, die Eingabe als Rechtsbeschwerde zu qualifizieren, ist rechtsfehlerhaft. Die ausdrückliche Ablehnung der Vorlage an den BGH durch die Schuldnerin ist maßgeblich.

Praxishinweis
Eingaben der Schuldnerin sind nicht ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage als Rechtsbeschwerde zu behandeln. Die Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs setzt eine zulässige Rechtsbeschwerde voraus, deren Fehlen die Rückgabe an das Landgericht rechtfertigt.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Beschluss vom 12.12.2025 - I ZB 69/25
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : I ZB 69/25
    Entscheidungsdatum : 11. Dezember 2025
    Amtliche Quelle :

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