BVerwG
28. November 2006
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BVerwG
27. Februar 2007
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerwG, Entscheidung vom 28.11.2006 - 4 A 1054/06 |
|---|---|
| Gericht : | BVerwG |
| Aktenzeichen : | 4 A 1054/06 |
| Entscheidungsdatum : | 28. November 2006 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 28. November 2006 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Paetow und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Rojahn und Dr. Jannasch beschlossen:
Das Verfahren der Kläger zu 16 und 17 wird abgetrennt und unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 A 1069.06 fortgeführt.
Die Verfahren der übrigen Kläger werden unter dem bisherigen Aktenzeichen fortgeführt.
Gründe
Die Abtrennung (§ 93 Satz 2 VwGO) des in der Beschlussformel aufgeführten Verfahrens ist wegen der übereinstimmenden Erledigungserklärungen dieser Kläger und des Beklagten geboten.