BGH
27. August 2008
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27. August 2008
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Entscheidung vom 27.08.2008 - 2 AR 185/08 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 2 AR 185/08 |
| Entscheidungsdatum : | 27. August 2008 |
Vollständiger Text
Vorinstanz
LG Bremen; ?; 7 (19) KLs 110 Js 39994/05
Dokumentarisch
Nachschlagewerk: nein BGHSt: nein Veröffentlichung: nein
BUNDESGERICHTSHOF
Tenor
2 ARs 267/08
vom 27. August 2008
in der Strafsache
gegen
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts am 27. August 2008 beschlossen:
Tenor
Die Übertragung der Sache an ein Landgericht außerhalb Bremens wird abgelehnt.
Gründe
Eine rechtliche oder tatsächliche Verhinderung des Landgerichts Bremen an der Ausübung des Richteramts ist nicht ersichtlich. Auch ist bei einer Verhandlung vor diesem Gericht eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht zu besorgen.