BGH
5. Juli 2023
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 05.07.2023 - VII ZR 823/21 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | VII ZR 823/21 |
| Entscheidungsdatum : | 5. Juli 2023 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 16. Juli 2021 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: 45.410 EUR
Pamp Halfmeier Jurgeleit
Graßnack Sacher