BGH
4. Oktober 2022
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 04.10.2022 - 6 StR 360/22 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 6 StR 360/22 |
| Entscheidungsdatum : | 4. Oktober 2022 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 27. April 2022 wird verworfen; jedoch wird die Adhäsionsentscheidung aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts dahin ergänzt, dass im Übrigen von einer Entscheidung abgesehen wird.
Der Angeklagte trägt die Kosten seines Rechtsmittels, die dem Neben- und Adhäsionskläger hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen sowie die besonderen Kosten des Adhäsionsverfahrens in der Revisionsinstanz.
Unterschrift
| Sander |