BAG
13. Januar 2015
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BAG, Urteil vom 13.01.2015 - 3 AZR 903/12 |
|---|---|
| Gericht : | BAG |
| Aktenzeichen : | 3 AZR 903/12 |
| Entscheidungsdatum : | 13. Januar 2015 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. Juni 2012 - 6 Sa 668/12 - aufgehoben.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Dezember 2011 - 11 Ca 2077/11 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).