BVerfG
11. Februar 2021
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerfG, Beschluss vom 11.02.2021 - 2 BvC 58/19 |
|---|---|
| Gericht : | BVerfG |
| Aktenzeichen : | 2 BvC 58/19 |
| Entscheidungsdatum : | 11. Februar 2021 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 2. November 2020 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG, § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.