BGH
19. Oktober 2022
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 19.10.2022 - VII ZR 36/22 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | VII ZR 36/22 |
| Entscheidungsdatum : | 19. Oktober 2022 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 4. Februar 2022 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: 21.293,36 EUR
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