BGH, Beschluss vom 27.11.2025 - 6 ARs 12/25
LG Hannover 26. Februar 2025
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BGH 27. November 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Landesdatenschutzbeauftragte verhängt gegen die Beklagte ein Bußgeld von 4,3 Mio. Euro wegen DSGVO-Verstößen. Das Landgericht spricht die Beklagte frei. Die Staatsanwaltschaft nimmt die Rechtsbeschwerde gegen diesen Freispruch zurück. Streit besteht über die Zuständigkeit für die Kostenentscheidung.

Entscheidungsgründe
Das Gericht entscheidet, dass nach § 41 Abs. 2 Satz 1 BDSG i.V.m. § 72 Abs. 1 OWiG und unter Verweis auf das GVG die Zuständigkeit für die Kostenentscheidung nach Rücknahme der Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht liegt, nicht beim Bundesgerichtshof. Dies gilt auch, wenn das Landgericht in erster Instanz entscheidet.

Praxishinweis
In Bußgeldverfahren nach DSGVO mit Landgerichtsentscheidung ist für Kostenentscheidungen nach Rücknahme der Rechtsbeschwerde das Oberlandesgericht zuständig. Eine Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs besteht nicht, was für die Prozessführung und Kostenrisiken relevant ist.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Beschluss vom 27.11.2025 - 6 ARs 12/25
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : 6 ARs 12/25
    Entscheidungsdatum : 26. November 2025
    Amtliche Quelle :

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