BGH
5. Oktober 2022
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 05.10.2022 - VII ZR 51/22 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | VII ZR 51/22 |
| Entscheidungsdatum : | 5. Oktober 2022 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 4. Februar 2022 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Streitwert: bis 50.000 EUR
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