BGH
29. März 2023
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 29.03.2023 - IV ZR 209/22 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | IV ZR 209/22 |
| Entscheidungsdatum : | 29. März 2023 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Das Verfahren wird ausgesetzt.
Gründe
Der Prozessbevollmächtigte der Kläger teilte mit Schriftsatz vom 13. Februar 2023 und anschließender Übersendung der Sterbeurkunde mit, dass der Kläger zu 1 verstorben und sein Alleinerbe der Drittwiderbeklagte zu 2, Dirk S. sei.
Auf den Antrag des Prozessbevollmächtigten des Beklagten, der die Erbenstellung des Dirk S. bestreitet, war das Verfahren gemäß § 246 Abs. 1 Halbsatz 2 ZPO auszusetzen.
Unterschrift
| Prof. Dr. Karczewski |