OLG Köln
15. Januar 2021
>
BGH
4. Mai 2022
Fachbeiträge • 2
- 1. Planungsbüro professionellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 2. Planungsbüro professionellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 04.05.2022 - VII ZR 87/21 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | VII ZR 87/21 |
| Entscheidungsdatum : | 4. Mai 2022 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 15. Januar 2021 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: 236.479,03 EUR
Pamp Halfmeier Jurgeleit
Graßnack Borris