BVerwG
17. Februar 2005
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerwG, Entscheidung vom 17.02.2005 - 4 A 1002/05 |
|---|---|
| Gericht : | BVerwG |
| Aktenzeichen : | 4 A 1002/05 |
| Entscheidungsdatum : | 17. Februar 2005 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 17. Februar 2005 durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht H a l a m a als Berichterstatter gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 VwGO beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5 000 EUR festgesetzt.
Der Kläger hat seine Klage mit Schriftsatz vom 9. Februar 2005 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.