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Über die Entscheidung
| Zitat : | BPatG, Entscheidung vom 26.10.2004 - 24 W (pat) 221/04 |
|---|---|
| Gericht : | BPatG |
| Aktenzeichen : | 24 W (pat) 221/04 |
| Entscheidungsdatum : | 26. Oktober 2004 |
Vollständiger Text
Tenor
BUNDESPATENTGERICHT
(Aktenzeichen)
BESCHLUSS
In der Beschwerdesache
…
betreffend die Marke 398 51 771
BPatG 152 10.99 hat der 24. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 26. Oktober 2004 unter Mitwirkung des Richters Prof. Dr. Hacker als Vorsitzenden sowie des Richters Guth und der Richterin Kirschneck
beschlossen:
Der Beschluß der Markenstelle für Klasse 3 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 19. Mai 2004 ist wirkungslos, soweit die teilweise Löschung der angegriffenen Marke 398 51 771 aufgrund des Widerspruchs aus der Marke DD 635 633 angeordnet worden ist.
Gründe
Mit Beschluß vom 19. Mai 2004 hat die Markenstelle für Klasse 3 des Deutschen Patent- und Markenamts u.a. die Teillöschung der Marke 398 51 771 wegen des Widerspruchs aus der Marke DD 635 633 angeordnet. Dagegen hat die Markeninhaberin form- und fristgerecht Beschwerde eingelegt. Im Laufe des Beschwerdeverfahrens hat die Widersprechende ihren Widerspruch zurückgenommen. Gemäß § 82 Abs 1 Satz 1 MarkenG iVm § 269 Abs 3 S 1 und Abs 4 ZPO ist daher auszusprechen, daß der angefochtene Beschluß hinsichtlich der angeordneten Teillöschung wirkungslos ist (vgl BGH Mitt 1998, 264 "Puma"). Dieser Ausspruch erfolgt aus Gründen der Rechtssicherheit und unter Berücksichtigung des Amtsermittlungsgrundsatzes von Amts wegen (vgl BPatGE 43, 96). Für eine Auferlegung der Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 71 Abs 1 und 4 MarkenG) besteht kein Anlaß.
Dr. Hacker Guth Kirschneck