BGH
16. Mai 2023
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 16.05.2023 - 6 StR 155/23 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 6 StR 155/23 |
| Entscheidungsdatum : | 16. Mai 2023 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Verden vom 12. Dezember 2022 wird aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts genannten Gründen mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass sie der Misshandlung von Schutzbefohlenen in zwei tateinheitlichen Fällen schuldig ist.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Unterschrift
| Sander |