BAG, Urteil vom 18.03.2009 - 5 AZR 547/08
LAG Berlin-Brandenburg 29. April 2008
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BAG 18. März 2009

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Sachverhalt
Der Kläger ist seit 1992 beim beklagten Land beschäftigt, wechselte 1998 in den Arbeiterstatus und 1999 zurück in den Angestelltenstatus. Er verlangt Krankenbezüge für 26 Wochen gemäß § 71 Abs. 2 BAT nach einer Arbeitsunfähigkeit ab Februar 2007. Die Beklagte lehnt dies ab.

Entscheidungsgründe
Die Revision wird zurückgewiesen. § 71 BAT gewährt verlängerte Krankenbezüge nur bei ununterbrochenem BAT-Arbeitsverhältnis seit dem 1. Juli 1994. Der Statuswechsel 1998/1999 unterbricht dieses, sodass der Kläger keinen Anspruch auf 26 Wochen Krankenbezüge hat, sondern nur auf sechs Wochen gemäß § 37 BAT.

Praxishinweis
Bei Statuswechseln innerhalb eines Arbeitsverhältnisses ist die Anwendbarkeit von Übergangsregelungen wie § 71 BAT kritisch zu prüfen. Ein erneuter Eintritt in den Angestelltenstatus begründet keinen erneuten Anspruch auf verlängerte Krankenbezüge ohne ausdrückliche Vereinbarung.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BAG, Urteil vom 18.03.2009 - 5 AZR 547/08
    Gericht : BAG
    Aktenzeichen : 5 AZR 547/08
    Entscheidungsdatum : 17. März 2009

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