BVerwG
24. Juni 2013
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerwG, Entscheidung vom 24.06.2013 - 9 B 49/12 |
|---|---|
| Gericht : | BVerwG |
| Aktenzeichen : | 9 B 49/12 |
| Entscheidungsdatum : | 24. Juni 2013 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 24. Juni 2013 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Bier, die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Buchberger und den Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Korbmacher beschlossen:
Das Verfahren wird gemäß § 94 VwGO bis zum Abschluss des bei dem Verwaltungsgericht Wiesbaden unter dem Aktenzeichen 1 K 484/13.WI anhängigen Verfahrens, in dem über die vom Kläger begehrte Fortsetzung des Verfahrens 1 K 504/07.WI entschieden wird, ausgesetzt. Beide Verfahren wirken sich auch auf das anhängige Verfahren bei dem Bundesverwaltungsgericht aus.