LG Krefeld
6. Dezember 2007
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OLG Düsseldorf
3. Dezember 2009
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BGH
5. Mai 2011
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- 1. Bundesgerichtshof: Aufklärungsmängel führten nicht zum Verlust des HonoraranspruchsEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 22. Juli 2011
- 2. Trotz Aufklärungsmängeln besteht ein Honoraranspruch, wenn der Behandlung auch in Kenntnis des Risikos zugestimmt worden..Eingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 3. August 2011
Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 05.05.2011 - VI ZR 3/10 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | VI ZR 3/10 |
| Entscheidungsdatum : | 5. Mai 2011 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
in dem Rechtsstreit
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. Mai 2011 durch den Vorsitzenden Richter Galke, die Richter Zoll und Wellner, die Richterin Diederichsen und den Richter Stöhr
beschlossen:
Die Anhörungsrüge der Beklagten vom 19. April 2011 gegen den Senatsbeschluss vom 12. April 2011 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rügeverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Gründe
Die gemäß § 321a ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Gehörsrüge ist nicht begründet.
Die Gerichte sind nach Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Hingegen ist es nicht erforderlich, alle Einzelpunkte des Parteivortrags auch ausdrücklich zu bescheiden (BVerfGE 96, 205, 216 f.; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04, NJW 2005, 1432 f.). Nach § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO kann das Revisionsgericht von einer Begründung des Beschlusses, mit dem es über die Nichtzulassungsbeschwerde entscheidet, absehen, wenn diese nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist. Von dieser Möglichkeit hat der Senat im vorliegenden Fall Gebrauch gemacht.
Der Senat hat bei seiner Entscheidung über die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde das Vorbringen der Klägerin in vollem Umfang geprüft, ihm aber keine Gründe für eine Zulassung der Revision entnehmen können.
Unterschrift
Galke Zoll Wellner
Diederichsen Stöhr
Vorinstanz
LG Krefeld; 06.12.2007; 3 O 262/04 / OLG Düsseldorf; 03.12.2009; I-8 U 6/08