Fachbeiträge • 0
Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerwG, Entscheidung vom 23.08.2006 - 4 A 2000/04 |
|---|---|
| Gericht : | BVerwG |
| Aktenzeichen : | 4 A 2000/04 |
| Entscheidungsdatum : | 23. August 2006 |
Vollständiger Text
Tenor
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT
BVerwG 4 A 2000.04
In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 23. August 2006 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Paetow, den Richter am Bundesverwaltungsgericht Gatz und die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Philipp beschlossen:
Das Verfahren wird gemäß § 93a Abs. 1 VwGO ausgesetzt.
Gründe
In dem Streit um den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle vom 4. November 2004 sind die Klagen von insgesamt 35 Personen anhängig. Aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung sollen vorab Musterverfahren im Sinne von § 93a VwGO durchgeführt werden. Der Senat hat die Beteiligten aller Verfahren dazu mit Schreiben vom 20. Juli 2006 unter Darlegung der Einzelheiten angehört (§ 93a Abs. 1 Satz 2 VwGO).
Das vorliegende Verfahren eignet sich nicht als Musterverfahren und ist deshalb gemäß § 93a Abs. 1 Satz 1 VwGO auszusetzen. Die Verfahrensbeteiligten haben Einwendungen hiergegen nicht erhoben.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 93a Abs. 1 Satz 3 VwGO).
Unterschrift
Dr. Paetow Gatz Dr. Philipp