LAG Baden-Württemberg
11. Januar 2019
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BAG
15. Juli 2020
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BAG
15. Juli 2020
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- 1. Arbeitgeber sollen Dauernachtarbeit vermeidenEingeschränkter ZugriffThorsten Blaufelder · https://www.thorsten-blaufelder.de/
Über die Entscheidung
| Zitat : | BAG, Urteil vom 15.07.2020 - 10 AZR 124/19 |
|---|---|
| Gericht : | BAG |
| Aktenzeichen : | 10 AZR 124/19 |
| Entscheidungsdatum : | 15. Juli 2020 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
1. Die Revisionen der Klägerin und der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 11. Januar 2019 - 9 Sa 61/18 - werden zurückgewiesen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 74 % und die Beklagte 26 % zu tragen. Hiervon ausgenommen sind die durch die Säumnis der Beklagten veranlassten Kosten, die die Beklagte zu tragen hat.
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).