BVerwG
2. Februar 2007
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerwG, Entscheidung vom 02.02.2007 - 1 B 288/06 |
|---|---|
| Gericht : | BVerwG |
| Aktenzeichen : | 1 B 288/06 |
| Entscheidungsdatum : | 2. Februar 2007 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Vorinstanz
Bayerischer VGH München; 08.11.2006; VGH 13a ZB 06.30970
Tenor
In der Verwaltungsstreitsache hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 2. Februar 2007 durch die Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts Eckertz-Höfer, den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Mallmann und die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Beck beschlossen:
Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
Der Kläger hat seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. November 2006 mit Schriftsatz vom 26. Januar 2007 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Gerichtskosten werden gemäß § 83b AsylVfG nicht erhoben; der Gegenstandswert ergibt sich aus § 30 RVG.