LAG München
30. März 2010
>
BAG
18. Oktober 2011
Fachbeiträge • 0
Über die Entscheidung
| Zitat : | BAG, Anerkenntnisurteil vom 18.10.2011 - 9 AZR 338/10 |
|---|---|
| Gericht : | BAG |
| Aktenzeichen : | 9 AZR 338/10 |
| Entscheidungsdatum : | 18. Oktober 2011 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 30. März 2010 - 6 Sa 1199/09 - aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 18. November 2009 - 10 Ca 4151/08 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger einen Bruttobetrag iHv. 9.203,00 Euro nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Dezember 2008 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO). Die Beklagte hat den Klageanspruch anerkannt.