OLG Naumburg
2. November 2023
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BGH
9. Juli 2025
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 09.07.2025 - VII ZR 233/23 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | VII ZR 233/23 |
| Entscheidungsdatum : | 9. Juli 2025 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 2. November 2023 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: 109.634,94 EUR
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