BGH
23. Januar 2002
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 23.01.2002 - 5 StR 596/01 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 5 StR 596/01 |
| Entscheidungsdatum : | 23. Januar 2002 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
in der Strafsache
gegen
1.
2.
3.
4.
wegen schweren Menschenhandels u.a.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. Januar 2002 beschlossen:
Die Revisionen der Angeklagten K ,Ö ,S und R gegen das Urteil des Landgerichts Potdsam vom 12. Juli 2001 werden nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
Die Beschwerdeführer K und Ö haben die Kosten ihrer Rechtsmittel zu tragen. Es wird davon abgesehen, den Angeklagten S und R Kosten und Auslagen aufzuerlegen (§ 74 JGG).
Unterschrift
Harms Häger Raum
Brause Schaal