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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Entscheidung vom 24.05.2005 - X ZR 148/00 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | X ZR 148/00 |
| Entscheidungsdatum : | 24. Mai 2005 |
Vollständiger Text
Tenor
in der Patentnichtigkeitssache
Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Mai 2005 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Melullis, den Richter Scharen, die Richterin Mühlens und die Richter Prof. Dr. Meier-Beck und Asendorf
beschlossen:
Der Tenor der schriftlichen Fassung des am 22. Februar 2005 verkündeten Urteils wird gemäß § 319 ZPO dahingehend berichtigt, daß es nach:
"Das deutsche Patent 27 48 982 wird für nichtig erklärt."
weiter heißt:
"Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits."
Gründe
Der Tenor enthält in der Fassung, in der er am 22. Februar 2005 verkündet worden ist, ausweislich des Verkündungsprotokolls diese Kostenentscheidung, die auch in den Entscheidungsgründen begründet worden ist.
Der Satz ist jedoch versehentlich nicht in die schriftliche Urteilsfassung übernommen worden.
Unterschrift
Melullis Scharen Mühlens
Meier-Beck Asendorf