BAG, Urteil vom 18.09.2007 - 3 AZR 654/06
BAG 18. September 2007

Zusammenfassung durch Doctrine KI

1. Sachverhalt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Unterschrift unter einem gerichtlichen Schriftstück. Ein Mitglied des Gerichts ist aufgrund Ablaufs seiner Amtszeit an der Unterschrift gehindert, was die Gültigkeit der Unterschrift betrifft.

2. Entscheidungsgründe
Das Gericht stellt fest, dass die Unterschrift eines nicht mehr amtierenden Mitglieds keine Wirksamkeit entfaltet. Die formelle Voraussetzung der Unterschriftsbefugnis ist zwingend, da sonst die Rechtssicherheit und Verfahrensordnung beeinträchtigt werden.

3. Praxishinweis
Bei gerichtlichen Schriftstücken ist die aktuelle Amtszeit der Unterzeichner zwingend zu prüfen. Unterschriften von abgelaufenen Amtsinhabern sind unwirksam und können zur Anfechtung oder Nichtigkeit führen.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BAG, Urteil vom 18.09.2007 - 3 AZR 654/06
    Gericht : BAG
    Aktenzeichen : 3 AZR 654/06
    Entscheidungsdatum : 17. September 2007

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