Fachbeiträge • 0
Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerwG, Entscheidung vom 20.12.2006 - 1 B 280/06 |
|---|---|
| Gericht : | BVerwG |
| Aktenzeichen : | 1 B 280/06 |
| Entscheidungsdatum : | 20. Dezember 2006 |
Vollständiger Text
Vorinstanz
Schleswig-Holsteinisches OVG; 13.09.2006; OVG 1 LB 113/05
Tenor
In der Verwaltungsstreitsache hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. Dezember 2006 durch die Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts Eckertz-Höfer und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Mallmann und Prof. Dr. Dörig beschlossen:
Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
Der Kläger hat seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. September 2006 mit Schriftsatz vom 4. Dezember 2006 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung von § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Gerichtskosten werden gemäß § 83b AsylVfG nicht erhoben; der Gegenstandswert ergibt sich aus § 30 RVG.
Unterschrift
Eckertz-Höfer Dr. Mallmann Prof. Dr. Dörig