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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Entscheidung vom 20.12.2001 - 2 AR 189/01 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 2 AR 189/01 |
| Entscheidungsdatum : | 20. Dezember 2001 |
Vollständiger Text
Normenkette
JGG § 85 Abs. 5
Vorinstanz
AG Bielefeld; ?; 191 VRJs 246/01 / AG Bersenbrück; ?; 7 AR 74/01
Dokumentarisch
Nachschlagewerk: nein BGHSt: nein Veröffentlichung: nein
BUNDESGERICHTSHOF
Tenor
vom
20. Dezember 2001
in der
Strafvollstreckungssache
gegen
wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts am 20. Dezember 2001 beschlossen:
Tenor
1. Der Abgabebeschluß des Amtsgerichts Bielefeld - Jugendrichter als Vollstreckungsleiter - vom 17. Oktober 2001 wird aufgehoben.
2. Dieses Gericht bleibt weiterhin für die Vollstreckung des Urteils des Amtsgerichts Bielefeld vom 31. Mai 2001 - 191 Ds 51 Js 15/01 - zuständig.
Gründe
Wichtige Gründe für die Abgabe i.S.v. § 85 Abs. 5 JGG sind - wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat - nicht gegeben.