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Über die Entscheidung
| Zitat : | BPatG, Entscheidung vom 08.12.2003 - 20 W (pat) 328/02 |
|---|---|
| Gericht : | BPatG |
| Aktenzeichen : | 20 W (pat) 328/02 |
| Entscheidungsdatum : | 8. Dezember 2003 |
Vollständiger Text
Tenor
BUNDESPATENTGERICHT
20 W (pat) 328/02 Verkündet am 8. Dezember 2003 (Aktenzeichen) …
BESCHLUSS
In der Einspruchssache
…
BPatG 154 6.70 betreffend das Patent 199 57 995
hat der 20. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 8. Dezember 2003 durch den Vorsitzenden Richter Dipl.-Phys. Dr. Anders sowie den Richter Dipl.-Phys. Kalkoff, die Richterin Martens und den Richter Dipl.-Phys. Dr. Zehendner
beschlossen:
Das Patent wird widerrufen.
Gründe
I
Im Einspruch ist fehlende Patentfähigkeit geltend gemacht worden.
Die Einsprechende beantragt,
das Patent zu widerrufen.
Die Patentinhaberin ist - wie vorher bereits schriftlich angekündigt - zur mündlichen Verhandlung nicht erschienen. Sie hat sich im Einspruchsverfahren auch schriftlich nicht geäußert.
Der erteilte Patentanspruch 1 lautet:
"Navigationssystem, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit als Daten gespeicherten kartographischen Informationen und einer Zielauswahl über mit den kartographischen Informationen direkt oder indirekt verknüpften Telefonnummern oder Vorwahlen, gekennzeichnet durch eine Kopplung an eine externe elektronische Telefonnummernkartei."
Folgende Druckschrift wird in der mündlichen Verhandlung erörtert:
(1) Abstract zu KR 168 005 B1.
II
Der Einspruch führt zum Widerruf des Patents. Der Gegenstand des Patentanspruches 1 ist nicht neu.
Aus Druckschrift (1) ist ein Navigationssystem bekannt, das als Daten gespeicherte kartografische Informationen (map information) und eine Zielauswahl über mit den kartografischen Informationen direkt oder indirekt verknüpfte Telefonnummern enthält (Absatz Constitution). Die Telefonnummern werden mit Hilfe eines Mobiltelefons 119 eingegeben (a user inputs the telephone number of a desired position using the cellular telephone). Handelsübliche Mobiltelefone enthalten regelmäßig eine elektronische Telefonnummernkartei (oft auch Telefonbuch genannt), die dazu dient, die Eingabe von Telefonnummern abzukürzen. Es ist somit auch möglich, die Telefonnummer des Ziels mit Hilfe der Telefonnummernkartei des Mobiltelefons einzugeben. Da die Telefonnummernkartei sich im Mobiltelefon und damit außerhalb des Navigationssystems befindet, handelt es sich um eine externe Telefonnummernkartei. Das Navigationssystem nach (1) ist daher an eine externe elektronische Telefonnummernkartei gekoppelt. Es weist somit alle Merkmale des Gegenstands des Patentanspruches 1 auf.
Dr. Anders Kalkoff Martens Dr. Zehendner
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