BFH, Entscheidung vom 29.02.2008 - X B 130/07
FG Düsseldorf 24. Mai 2007
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BFH 29. Februar 2008

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Die Kläger begehren die Zulassung der Revision zur Klärung der gewerblichen Grundstückshandelsbeurteilung nach § 15 Abs. 2 EStG und der Drei-Objekt-Grenze im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung. Streitgegenstand sind insbesondere die Einordnung einzelner Grundstücksveräußerungen als gewerblich.

Entscheidungsgründe
Die Revision wird mangels Vorliegens eines Zulassungsgrundes abgelehnt. Das FG hat die Gewerblichkeit nicht allein am Erklärungsverhalten, sondern an der gesamten Tätigkeit des Klägers im Baubereich festgemacht. Eine Divergenz zu BFH-Rechtsprechung zur Drei-Objekt-Grenze und Verwertungszeitraum besteht nicht, da der Verwertungszeitraum flexibel ist und das FG auch ohne strittige Verkäufe die Gewerblichkeit bejaht. Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfragen wird verneint.

Praxishinweis
Für die Beurteilung gewerblicher Grundstückshandelsfälle ist die Gesamtbetätigung des Steuerpflichtigen maßgeblich, nicht nur einzelne Veräußerungen oder Erklärungen. Die Drei-Objekt-Grenze und Verwertungszeitraum sind flexibel auszulegen. Revision wird ohne klare Divergenz oder grundsätzliche Bedeutung nicht zugelassen.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BFH, Entscheidung vom 29.02.2008 - X B 130/07
    Gericht : BFH
    Aktenzeichen : X B 130/07
    Entscheidungsdatum : 28. Februar 2008

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