BGH
13. Januar 2010
>
BGH
9. März 2010
>
BGH
11. März 2010
>
BGH
17. März 2010
>
BGH
23. März 2010
>
BGH
19. Mai 2010
Fachbeiträge • 0
Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 11.03.2010 - 1 ARs 1/10 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 1 ARs 1/10 |
| Entscheidungsdatum : | 11. März 2010 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Der Senat stimmt der Rechtsansicht des anfragenden 5. Strafsenats zu. Er gibt entgegenstehende eigene Rechtsprechung auf.
Gründe
Der 5. Strafsenat beabsichtigt zu entscheiden:
Auch bei fortbestehendem Verdacht einer Beteiligung an einer in § 138 Abs. 1 oder 2 StGB bezeichneten Katalogtat hindert der Zweifelssatz eine Verurteilung wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten nicht.
Er hat daher bei den anderen Strafsenaten angefragt, ob diese an entgegenstehender Rechtsprechung festhalten.
Der 1. Strafsenat folgt der Rechtsauffassung des anfragenden Senats und gibt eigene entgegenstehende Rechtsprechung auf.
Unterschrift
Nack Rothfuß Hebenstreit
Elf Sander