BGH
20. August 2025
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 20.08.2025 - VII ZR 179/24 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | VII ZR 179/24 |
| Entscheidungsdatum : | 20. August 2025 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 7. Oktober 2024 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: 29.880 EUR
Pamp Jurgeleit Graßnack
Sacher Hannamann