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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 30.04.2019 - IV ZR 216/17 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | IV ZR 216/17 |
| Entscheidungsdatum : | 30. April 2019 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
in dem Rechtsstreit
Tenor
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzende Richterin Mayen, den Richter Felsch, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, die Richter Prof. Dr. Karczewski und Dr. Götz
am 30. April 2019
beschlossen:
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 14. Juli 2017 wird gemäß § 552a Satz 1 ZPO zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens, soweit sie die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten betreffen, tragen der Kläger zu 1 zu 40%, der Kläger zu 2 zu 26%, der Kläger zu 3 zu 29% und die Klägerin zu 4 zu 5%; ihre außergerichtlichen Kosten im Revisionsverfahren tragen die Kläger jeweils selbst (§ 97 Abs. 1, § 100 Abs. 2 ZPO).
Streitwert des Revisionsverfahrens: 4.628,98 EUR
Gründe
Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision liegen nicht vor. Das Rechtsmittel hat auch keine Aussicht auf Erfolg. Zur Begründung verweist der Senat auf den Hinweisbeschluss vom 12. Dezember 2018. Die Stellungnahme der Kläger vom 7. März 2019 hat dem Senat vorgelegen. Sie gibt keinen Anlass für eine weitere Begründung.
Unterschrift
Mayen Felsch Harsdorf -Gebhardt
Prof. Dr. Karczewski Dr. Götz
Vorinstanz
LG Düsseldorf; 21.03.2016; 9 O 376/13 / OLG Düsseldorf; 14.07.2017; I-4 U 40/16