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Über die Entscheidung
| Zitat : | BPatG, Entscheidung vom 24.09.2009 - 10 W (pat) 39/06 |
|---|---|
| Gericht : | BPatG |
| Aktenzeichen : | 10 W (pat) 39/06 |
| Entscheidungsdatum : | 24. September 2009 |
Vollständiger Text
Tenor
BUNDESPATENTGERICHT
(Aktenzeichen)
BESCHLUSS
In der Beschwerdesache
…
betreffend das Patent … wegen Kostenfestsetzung
hat der 10. Senat (Juristischer Beschwerdesenat und Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 24. September 2009 durch den Vorsitzenden Richter Schülke und die Richterinnen Püschel und Martens
beschlossen:
BPatG 152 08.05 Die Erinnerung gegen den Beschluss vom 21. September 2006 wird zurückgewiesen. Gründe
Zur Begründung wird in vollem Umfange Bezug genommen auf die Entscheidung vom gleichen Tage in der Sache 10 W (pat) 38/06. Der zur Entscheidung stehende Sachverhalt ist im Wesentlichen der gleiche, es ging beim Deutschen Patent- und Markenamt lediglich um ein anderes Patent.
Schülke Püschel Martens
Pr