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Über die Entscheidung
| Zitat : | BPatG, Entscheidung vom 29.05.2001 - 24 W (pat) 12/00 |
|---|---|
| Gericht : | BPatG |
| Aktenzeichen : | 24 W (pat) 12/00 |
| Entscheidungsdatum : | 29. Mai 2001 |
Vollständiger Text
Tenor
BUNDESPATENTGERICHT
24 W (pat) 12/00 (Aktenzeichen)
BESCHLUSS
In der Beschwerdesache
…
betreffend die Markenanmeldung E 27 540/3 Wz
BPatG 152 10.99 hat der 24. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 29. Mai 2001 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Ströbele sowie der Richter Dr. Schmitt und Dr. Hacker beschlossen:
Der Beschluß der Markenstelle für Klasse 3 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 3. November 1999 wird aufgehoben, soweit der angemeldeten Marke wegen des Widerspruchs aus der Marke 2 101 713 die Eintragung versagt worden ist.
Gründe
Mit Beschluß vom 3. November 1999 hat die Markenstelle für Klasse 3 des Deutschen Patent- und Markenamts der angemeldeten Marke wegen des Widerspruchs aus der Marke 2 101 713 die Eintragung versagt. Gegen diese Entscheidung hat die Anmelderin form- und fristgerecht Beschwerde eingelegt.
Die Widersprechende hat mit Schriftsatz vom 7. Mai 2001 die vollständige Löschung der Widerspruchsmarke beantragt. Der angefochtene Beschluß war daher insoweit aufzuheben (vgl auch Althammer/Ströbele, Markengesetz, 6. Aufl, § 48 Rdn 11).
Zu einer Kostenauferlegung (§ 71 Abs 1 und 4 MarkenG) bestand kein Anlaß.
Dr. Ströbele Dr. Schmitt Dr. Hacker Bb