BGH, Beschluss vom 02.12.2025 - 5 StR 617/25
BGH 2. Dezember 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Revisionskläger wurde wegen mehrfacher schwerer Straftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3,5 Jahren verurteilt. Das Landgericht ordnete eine Kompensation von zwei Monaten Freiheitsstrafe wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung an. Die Verfahrensdauer betrug rund zehn Jahre.

Entscheidungsgründe
Die Aufhebung der Kompensationsentscheidung erfolgt mangels hinreichender Darlegung der Dauer und der belastenden Auswirkungen der Verfahrensverzögerung im Urteil. Die Entscheidung verstößt gegen die Vorgaben des § 353 Abs. 2 StPO und die höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BGH, 2 StR 541/21). Die übrige Revision ist gemäß § 349 Abs. 2 StPO unbegründet.

Praxishinweis
Bei Kompensationsentscheidungen wegen Verfahrensverzögerungen ist eine detaillierte, nachvollziehbare Begründung im Urteil zwingend erforderlich. Fehlt diese, führt dies zur Aufhebung und Zurückverweisung an das Landgericht zur erneuten Entscheidung.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Beschluss vom 02.12.2025 - 5 StR 617/25
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : 5 StR 617/25
    Entscheidungsdatum : 1. Dezember 2025
    Amtliche Quelle :

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