BGH, Urteil vom 18.11.2025 - 5 StR 343/25
BGH 18. November 2025

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Revisionskläger wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (§§ 176 Abs. 1 Nr. 1, 176c Abs. 1 Nr. 2a StGB), vorsätzlicher Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) und Herstellen kinderpornographischer Inhalte (§ 184b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB) in 19 Fällen verurteilt. Er hatte über einen Zeitraum von etwa anderthalb Jahren sexuelle Handlungen an einer elfjährigen Nebenklägerin vorgenommen.

Entscheidungsgründe
Die Revision wird verworfen, da die Beweiswürdigung des Landgerichts revisionsrechtlichen Anforderungen genügt. Insbesondere stützt sich das Gericht auf glaubhafte Angaben der Nebenklägerin aus der ermittlungsrichterlichen Vernehmung, die mit Geständnissen des Angeklagten übereinstimmen. Zweifel an Alterserkenntnis und Tatzeitpunkt sind durch Zeugenaussagen und konsistente Indizien entkräftet.

Praxishinweis
Bei Sexualstraftaten gegen Kinder ist die Einbeziehung ermittlungsrichterlicher Vernehmungen gemäß § 255a Abs. 2 StPO zur Beweiswürdigung tragfähig. Abweichungen in zeitlichen Angaben der Opfer mindern nicht zwingend die Glaubwürdigkeit, wenn schlüssige Gesamtumstände vorliegen. Revisionen gegen derartige Urteile haben geringe Erfolgsaussichten.

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    Über die Entscheidung

    Zitat :
    BGH, Urteil vom 18.11.2025 - 5 StR 343/25
    Gericht : BGH
    Aktenzeichen : 5 StR 343/25
    Entscheidungsdatum : 17. November 2025
    Amtliche Quelle :

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