Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
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1. April 2004
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19. Februar 2005
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5. November 2008
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1. Oktober 2009
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1. September 2013
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27. Januar 2015
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10. November 2016
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1. Januar 2018
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13. Dezember 2019
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1. Januar 2021
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27. Januar 2026
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(1) Für die Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer Zeugenvernehmung gelten die Vorschriften zur Verlesung eines Protokolls über eine Vernehmung gemäß §§ 251, 252, 253 und 255 entsprechend.
(2) In Verfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 bis 184k des Strafgesetzbuches) oder gegen das Leben (§§ 211 bis 222 des Strafgesetzbuches), wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 des Strafgesetzbuches) oder wegen Straftaten gegen die persönliche Freiheit nach den §§ 232 bis 233a des Strafgesetzbuches kann die Vernehmung eines Zeugen unter 18 Jahren durch die Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung seiner früheren richterlichen Vernehmung ersetzt werden, wenn der Angeklagte und sein Verteidiger Gelegenheit hatten, an dieser mitzuwirken, und wenn der Zeuge, dessen Vernehmung nach § 58a Absatz 1 Satz 3 in Bild und Ton aufgezeichnet worden ist, der vernehmungsersetzenden Vorführung dieser Aufzeichnung in der Hauptverhandlung nicht unmittelbar nach der aufgezeichneten Vernehmung widersprochen hat. Dies gilt auch für Zeugen, die Verletzte einer dieser Straftaten sind und zur Zeit der Tat unter 18 Jahre alt waren oder Verletzte einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 bis 184k des Strafgesetzbuches) sind. Das Gericht hat bei seiner Entscheidung auch die schutzwürdigen Interessen des Zeugen zu berücksichtigen und den Grund für die Vorführung bekanntzugeben. Eine ergänzende Vernehmung des Zeugen ist zulässig.
Fachbeiträge • 109
- 1. Begründung einer vernehmungsersetzenden Vorführung einer richterlichen VideovernehmungEingeschränkter Zugriffwww.rechtsanwaltskanzlei-roethig.de · 13. Dezember 2022
- 2. Anwalt Nebenklage Sexualdelikte MünchenEingeschränkter ZugriffCaroline Kromer · www.kromer-legal.de · 11. Januar 2026
- 3. Videovernehmung in der HauptverhandlungEingeschränkter ZugriffKanzlei: Rechtsanwalt Und Strafverteidiger Dr. Böttner · www.strafrecht-bundesweit.de · 24. März 2014
- 4. Fachanwälte für Strafrecht - Page 34Eingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hoenig.de · 12. November 2019
- 5. Der Zeugenbeweis: Unmittelbar und persönlichEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hoenig.de · 18. Januar 2013
- 6. Zeugen | Tags | Strafverteidiger in KreuzbergEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hoenig.de · 12. November 2019
- 7. Strafprozeß | Tags | Strafverteidiger in KreuzbergEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hoenig.de · 12. November 2019
- 8. Archiv vom Januar, 2013Eingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-hoenig.de · 12. November 2019
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 20/14258 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur modernen und praxistauglichen Ausgestaltung des Strafverfahrens, zur Modernisierung der Zeugnisverweigerungsrechte in gerichtlichen Verfahren und zur Überarbeitung von Vermögensabschöpfung und Unterbringung im JugendstrafrechtBundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024
- 2. 20/8096 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz - DokHVG)Bundestag Drucksachen · 23. August 2023
- 3. 20/11661 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/9471, 20/10015, 20/10131 Nr. 1.21 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des VölkerstrafrechtsBundestag Drucksachen · 5. Juni 2024
- 4. 21/6347 - Antrag: Betroffene besser schützen - Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpfenBundestag Drucksachen · 9. Juni 2026
- 5. 21/6584 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712Bundestag Drucksachen · 22. Juni 2026