Version
1. September 2004
1. September 2004
>
Version
24. August 2017
24. August 2017
>
Version
1. Januar 2018
1. Januar 2018
>
Version
27. Januar 2026
27. Januar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
(1) Verlesen werden können
- 1.
- die ein Zeugnis oder ein Gutachten enthaltenden Erklärungen
- a)
- öffentlicher Behörden,
- b)
- der Sachverständigen, die für die Erstellung von Gutachten der betreffenden Art allgemein vereidigt sind, sowie
- c)
- der Ärzte eines gerichtsärztlichen Dienstes mit Ausschluss von Leumundszeugnissen,
- 2.
- unabhängig vom Tatvorwurf ärztliche Atteste über Körperverletzungen,
- 3.
- ärztliche Berichte zur Entnahme von Blutproben,
- 4.
- Gutachten über die Auswertung eines Fahrtschreibers, die Bestimmung der Blutgruppe oder des Blutalkoholgehalts einschließlich seiner Rückrechnung,
- 5.
- Protokolle sowie in einer Urkunde enthaltene Erklärungen der Strafverfolgungsbehörden über Ermittlungshandlungen, soweit diese nicht eine Vernehmung zum Gegenstand haben und
- 6.
- Übertragungsnachweise und Vermerke nach § 32e Absatz 3.
(2) Ist das Gutachten einer kollegialen Fachbehörde eingeholt worden, so kann das Gericht die Behörde ersuchen, eines ihrer Mitglieder mit der Vertretung des Gutachtens in der Hauptverhandlung zu beauftragen und dem Gericht zu bezeichnen.
Fachbeiträge • 49
- 1. Messprotokoll in der HauptverhandlungEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 17. Oktober 2014
- 2. Messprotokoll in der HauptverhandlungEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 17. Oktober 2014
- 3. Verkehrsrecht aktuellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 4. Verkehrsrecht aktuellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 5. Verkehrsrecht aktuellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 6. Verkehrsrecht aktuellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 7. Juristisches SeminarEingeschränkter Zugriffwww.jura.uni-bonn.de · 8. Februar 2022
- 8. Juristisches SeminarEingeschränkter Zugriffwww.jura.uni-bonn.de · 8. Februar 2022