BAG
15. Dezember 2015
Fachbeiträge • 0
Über die Entscheidung
| Zitat : | BAG, Urteil vom 15.12.2015 - 9 AZR 612/14 |
|---|---|
| Gericht : | BAG |
| Aktenzeichen : | 9 AZR 612/14 |
| Entscheidungsdatum : | 15. Dezember 2015 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 17. April 2014 - 8 Sa 67/13 - aufgehoben.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 25. Juli 2013 - 23 Ca 3/13 - wird zurückgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).