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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 27.11.2009 - LwZR 4/09 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | LwZR 4/09 |
| Entscheidungsdatum : | 27. November 2009 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
in dem Rechtsstreit
Der Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 27. November 2009 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Lemke und Dr. Czub sowie die ehrenamtlichen Richter Siebers und Rukwied
beschlossen:
Die Beschwerde der Beklagten zu 1 und 2 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 15. Januar 2009 wird als unzulässig verworfen.
Die Beschwerde des Beklagten zu 3 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem vorgenannten Urteil wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten zu 1 und 2 je 4%, der Beklagte zu 3 trägt 92% (§§ 97 Abs. 1, 100 Abs. 2 ZPO).
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 10.000 EUR im Verhältnis zu den Beklagten zu 1 und 2 und 115.000 EUR im Verhältnis zu dem Beklagten zu 3.
Gründe
Die Beschwerde der Beklagten zu 1 und 2 ist nicht zulässig, weil nicht dargelegt worden ist, dass die mit der Revision geltend zu machende Beschwer 20.000 EUR übersteigt (§ 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO). Die Beklagten zu 1 und 2 haften nach dem Urteil des Berufungsgerichts nur für die in dem Zeitraum vom 22. September 2006 bis zum 20. Oktober 2006 eingetretenen Schäden. Dass diese den Betrag von 20.000 EUR überschreiten, liegt fern und ist von ihnen auch nicht behauptet, geschweige denn dargelegt worden. Der Senat schätzt die Beschwer auf 10.000 EUR.
Die Beschwerde des Beklagten zu 3 ist unbegründet. Die Rechtssache wirft keine entscheidungserheblichen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf. Eine Entscheidung ist auch nicht zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich (§§ 543 Abs. 2, 544 Abs. 4 ZPO).
Unterschrift
Krüger Lemke Czub
Vorinstanz
AG Norden; 14.03.2008; 6 Lw 61/06 / OLG Oldenburg; 15.01.2009; 10 U 7/08 -
==VORINSTANZ__ / AG Norden; 14.03.2008; 6 Lw 61/06 / OLG Oldenburg; 15.01.2009; 10 U 7/08