LG Düsseldorf
20. März 2008
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BGH
2. Juli 2009
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Entscheidung vom 02.07.2009 - IX ZR 77/09 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | IX ZR 77/09 |
| Entscheidungsdatum : | 2. Juli 2009 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
in dem Rechtsstreit
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter Prof. Dr. Gehrlein und Vill, die Richterin Lohmann und den Richter Dr. Fischer
am 2. Juli 2009 beschlossen:
Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12. März 2009 wird abgelehnt.
Gründe
1. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung muss derjenige, der ein fremdes Recht geltend macht, im Prozesskostenhilfeverfahren darlegen, dass auch der Rechtsinhaber nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Prozesskosten nicht aufbringen kann (BGH, Beschl. v. 20. Dezember 1984 - IX ZR 132/84, KostRsp. ZPO § 114 Nr. 100; v. 17. März 1988 - IX ZR 10/87, KostRsp. ZPO § 114 Nr. 222; v. 16. September 1991 - VIII ZR 264/90, VersR 1992, 594). Wie bereits im Berufungsverfahren hat der Kläger auch im Beschwerdeverfahren versäumt, zur fehlenden Leistungsfähigkeit des Rechtsinhabers der Klageforderung vorzutragen.
2. Auch im Übrigen fehlt es an der erforderlichen Erfolgsaussicht (§ 114 ZPO) der eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde.
Weder hat die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).
Die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Verjährung der Klageforderung stehen im Einklang mit der Senatsrechtsprechung (vgl. BGHZ 114, 150, 152; 119, 69, 70 f; 129, 386, 388; BGH, Urt. v. 7. Februar 2008 - IX ZR 149/04, WM 2008, 946, 948 f Rn. 30 f). Zulassungsrelevante Rechtsfehler sind nicht ersichtlich.
Unterschrift
Ganter Gehrlein Vill
Lohmann Fischer
Vorinstanz
LG Düsseldorf; 20.03.2008; 15 O 415/06 / OLG Düsseldorf; 12.03.2009; I-12 U 59/08