LAG Hessen
9. Mai 2014
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BAG
12. April 2016
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BAG, Urteil vom 12.04.2016 - 9 AZR 660/14 |
|---|---|
| Gericht : | BAG |
| Aktenzeichen : | 9 AZR 660/14 |
| Entscheidungsdatum : | 12. April 2016 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
1. Auf die Revision der Klägerin wird unter Zurückweisung der Revision im Übrigen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Mai 2014 - 3 Sa 687/13 - teilweise aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 22. März 2013 - 10 Ca 361/12 - teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin für Urlaub aus dem Jahr 2012 drei Tage Ersatzurlaub zu gewähren.
3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu 3/4 zu tragen, die Beklagte zu 1/4.
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).