BVerwG
16. Juli 2007
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BVerwG
16. Oktober 2007
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BVerwG, Entscheidung vom 16.10.2007 - 3 C 20/07 |
|---|---|
| Gericht : | BVerwG |
| Aktenzeichen : | 3 C 20/07 |
| Entscheidungsdatum : | 16. Oktober 2007 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Vorinstanz
VG Berlin; 20.09.2006; VG 27 A 155.05
Tenor
In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 16. Oktober 2007 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Kley und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Liebler und Prof. Dr. Rennert beschlossen:
Das Revisionsverfahren wird eingestellt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Gründe
Die Klägerin hat ihre Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 20. September 2006 mit Schriftsatz vom 9. Oktober 2007 zurückgenommen. Das Revisionsverfahren ist deshalb gemäß § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 sowie § 162 Abs. 3 VwGO. Gerichtskosten werden gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 VZOG nicht erhoben; hinsichtlich des Wertes des Streitgegenstandes wird auf § 6 Abs. 3 Satz 2 VZOG hingewiesen.