KG
22. August 2023
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BGH
9. Oktober 2024
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 09.10.2024 - VII ZR 173/23 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | VII ZR 173/23 |
| Entscheidungsdatum : | 9. Oktober 2024 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 27. Zivilsenats des Kammergerichts vom 22. August 2023 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: 572.169,26 EUR
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