BGH
29. November 2024
Fachbeiträge • 0
Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 29.11.2024 - VIa ZR 238/24 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | VIa ZR 238/24 |
| Entscheidungsdatum : | 29. November 2024 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Die Klägerin wird, nachdem sie die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das am 25. März 2024 verkündete Urteil des 5a. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.
Die Kosten der Nichtzulassungsbeschwerde einschließlich der Kosten der Nebeninterventionen werden ihr auferlegt (§§ 555, 516 Abs. 3, § 101 ZPO).
Streitwert: bis 65.000 EUR
C. Fischer Götz Rensen
Liepin Vogt-Beheim